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  • Herbert Waldmann GmbH & Co. KG

    Peter-Henlein-Straße 5
    78056 Villingen-Schwenningen
    Deutschland

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Allgemeine Garantiebedingungen

Waldmann Onlineshop

1. Garantie


1.1. Garantiegeber ist die Herbert Waldmann GmbH & Co. KG
Peter-Henlein-Straße 5
78056 Villingen-Schwenningen
(nachfolgend „Waldmann“ genannt) .

Waldmann übernimmt für die in diesen Allgemeinen Garantiebedingungen aufgeführten Produkte gegenüber dem Erstabnehmer eine Herstellergarantie auf Grundlage dieser Allgemeinen Garantiebedingungen.

1.2. Die Garantie gilt gegenüber Kunden, die die in diesen Bedingungen aufgeführten Produkte in Deutschland ab dem 01.04.2022 von Waldmann oder einem Händler erworben und erstmalig in Betrieb genommen haben (nachfolgend „Erstabnehmer“ genannt).

1.3. Waldmann räumt dem Erstabnehmer eine Haltbarkeitsgarantie ein.

1.4. Mit dieser Garantie räumt Waldmann dem Erstabnehmer zusätzliche Rechte ein, die neben den etwaigen vertraglichen und den gesetzlichen Mängelrechten bestehen. Ein Erstabnehmer, der eine natürliche Person ist und ein unter diese Garantieerklärung fallendes Produkt zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, deren Inanspruchnahme unentgeltlich ist. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Mängelrechte des Erstabnehmers sind aber ausgeschlossen, wenn und soweit Waldmann nach dieser Garantie Leistungen erbringt.

1.5. Die Garantie bezieht sich auf Produkte der Marken „Waldmann“ oder „Derungs“.


2. Garantiefall, Garantiezeit und Garantieverlängerung


2.1. Der Garantiefall liegt vor, wenn an den unter diese Garantie fallende Produkte während der Garantiezeit aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers ein Mangel entsteht. Ein Garantiefall liegt nicht vor, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Verwendung oder auf natürlicher Abnutzung beruht.

2.2. Die Garantie steht unter der Bedingung, dass:

  • bei Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur der Produkte die Vorgaben, Hinweisen, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinweisen, Montage-, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen (z. B. Datenblätter, Leistungsschilder bzw. Produktetikett) der einzelnen Produkte oder Komponenten eingehalten wurden,
  • das Produkt oder die Komponente nicht ohne schriftliche Zustimmung von Waldmann verändert oder ergänzt wurde,
  • die Mängel für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit der Produkte oder Komponenten erheblich sind,
  • die in den Produkt-/Komponentenspezifikationen oder einschlägigen Normen vorgegebenen Grenzwerte (z. B. Umgebungstemperatur, Spannung, Strom, etc.) nicht überschritten wurden,
  • die Produkte oder Komponenten nur bestimmungsgemäßen mechanischen oder chemischen Belastungen ausgesetzt wurden, die Mängel nicht infolge chemischer, elektronischer, physikalischer oder witterungsbedingter Einflüsse verursacht wurden, die bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten,
  • nur Originalersatzteile von Waldmann oder von Waldmann freigegebene Ersatzteile verbaut wurden und
  • Wartungs- und Reparaturleistungen ausschließlich nach den Vorgaben des Herstellers erfolgt sind.

2.3. Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab dem Tag der Auslieferung an den Erstabnehmer oder der Inbetriebnahme bzw. Abnahme der durch Waldmann installierten Beleuchtungsanlage, längstens jedoch drei Jahre ab der Herstellung des Produkts. Der Erstabnehmer hat das Datum der Auslieferung durch den Lieferschein, das Datum der Inbetriebnahme bzw. der Abnahme durch das Abnahmeprotokoll nachzuweisen. Waldmann ist berechtigt, den Beginn der Garantiezeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen. Die in den Allgemeinen Verkaufs-, Wartungs- und Reparaturbedingungen geregelte Beschränkung der Verjährung der Mängelansprüche auf ein Jahr bleibt unberührt.

2.4. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.


3. Ausschluss der Garantie


Von der Garantie ausgenommen sind, sofern im Einzelfall gemäß Produktspezifikation nichts anderes festgelegt ist:

  • Lichtstromrückgänge bis zu 0,6 % / 1000 Betriebsstunden,
  • Produktausfälle (Mortalität) bis zur mittleren Nennausfallrate von 0,2 % / 1000 Betriebsstunden,
  • Farbtoleranzen in der Lichtfarbe von LED-Modulen und LED-Betriebsgeräten bei Inbetriebnahme und während der Lebensdauer,
  • Verschleißteile, insbesondere austauschbare Leuchtmittel, Batterien, Gelenke, Treiber, Starter oder mechanische Verschleißteile,
  • Kunststoffteile, die sich aufgrund natürlicher Alterungsprozesse verfärben oder verspröden, insbesondere aus PC, und
  • Einstellungen bzw. Parametrierungen von Beleuchtungsanlagen, die sich aufgrund von Verschleiß oder Verschmutzung verändern.


4. Ansprüche im Garantiefall


4.1. Im Garantiefall leistet Waldmann gegenüber dem Erstabnehmer Garantie nach eigener Wahl durch kostenlose Reparatur, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht.

4.2. Im Falle der Minderung des Kaufpreises ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der Wert der Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert der Sache steht; § 441 Abs. 3 S. 2 BGB gilt entsprechend. Hat der Ersterwerber mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, erstattet Waldmann den Mehrbetrag; § 441 Abs. 4 S. 2 BGB gilt entsprechend.

4.3. Die Garantieansprüche umfassen nicht die Kosten für Ausbau, Montage, Transport- und Reisekosten sowie Lagerungs- und Transportrisiken. Das gilt nicht, wenn der Erstabnehmer Verbraucher ist.

4.4. Waldmann behält sich das Recht vor, im Garantiefall ein vergleichbares gleichwertiges Produkt oder eine vergleichbare gleichwertige Komponente zu liefern, wenn das ursprünglich gelieferte Produkt oder die ursprünglich gelieferte Komponente nicht mehr verfügbar ist. Insbesondere kann es bei Nachlieferungen von LED-Produkten und Ersatz von LED-Modulen zu Abweichungen der Lichteigenschaften (z.B. Lichtstrom, Lichtfarbe) und Leistungsänderungen gegenüber den ursprünglich gelieferten Produkten kommen, da sich der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Garantiefalls aufgrund des technischen Fortschritts geändert haben kann.

4.5. Ausgetauschte bzw. zurückgegebene Produkte oder Komponenten gehen in das Eigentum von Waldmann über.


5. Geltendmachung der Garantie


5.1. Die Garantie setzt voraus, dass der Erstabnehmer die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt überprüft und Waldmann erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Produkte und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigt.

5.2. Garantieansprüche müssen schriftlich gegenüber der


constancy GmbH
August-Bebel-Str. 27b
07743 Jena

oder per E-Mail an service@waldmann.shop unter Vorlage der Original-Rechnung geltend gemacht werden.


6. Schlussbestimmungen


6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

6.2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dieser Garantie ist der Sitz der Sitz von Waldmann.

6.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Garantie ist der Sitz von Waldmann.; sofern der Erstabnehmer seinen Sitz/Wohnsitz in Deutschland hat aber nur, wenn er Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt nicht, wenn der Erstabnehmer Verbraucher ist.



7. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz


Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

* zzgl. Mwst und Versand